Die Trialmotorräder sind nicht zum Betrieb auf Straßen zugelassen und auch nicht versichert. Eventuelle Beschädigungen, die über die normale Abnützung hinausgehen, sind daher an Ort und Stelle vom Verursacher selbst zu bezahlen.
Den Anweisungen der Instruktoren und aller anderen Funktionäre des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere ist das Verlassen der vorgesehenen Geländeabschnitte untersagt.
Die Teilnahme am Training erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Mit ihrer Unterschrift verzichten die Teilnehmer ebenso wie ihre Begleiter im Unglücksfall auf die Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegen den Veranstalter – dies auch für den Fall grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters. Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, den Veranstalter insbesondere aufgrund von Unfällen im Rahmen des Trialtrainings schad- und klaglos zu halten.